Einfrieren von befruchteten Eizellen oder Spermien (Kryokonservierung)
Pro Behandlungszyklus dürfen in Deutschland maximal drei Embryonen in die Gebärmutter übertragen werden, um das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft zu begrenzen. Entsprechend werden üblicherweise die überzähligen befruchteten Eizellen im sogenannten Vorkernstadium kryokonserviert. Die befruchteten Eizellen können zu einem späteren Zeitpunkt aufgetaut und in die Gebärmutter übertragen werden.
Die Chance für eine Schwangerschaft ist bei einem Kryotransfer jedoch etwas geringer als bei einem Frischtransfer, da ein kleiner Teil der befruchteten Eizellen den Auftauvorgang nicht überlebt oder das Entwicklungspotential der Spermien durch die Kryokonservierung etwas eingeschränkt wird.